Neue Regelungen zur Kfz-Zulassungsprüfung.

Neue Regelungen zur Kfz-Zulassungsprüfung.

Seit November 2017 gelten neue Bestimmungen für die technische Fahrzeugprüfung. Die wichtigste Änderung? Die Prüfgebühr wird nun vor Beginn der Prüfung erhoben. Sie beträgt derzeit 98 PLN. Hinzu kommt eine Registrierungsgebühr von 1 PLN. Eine weitere Änderung betrifft Fahrzeuge, die die Prüfung nicht bestehen. Informationen über negative Prüfergebnisse werden an das Zentrale Fahrzeugregister übermittelt.

Laut den Autoren soll dieser Punkt sicherstellen, dass andere Prüfer Informationen darüber haben, warum ein bestimmtes Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hat. Gesetzgeber wollen Fälle ausschließen, in denen Fahrer trotzdem verschiedene Prüfstellen aufsuchen, um einen Prüfstempel zu erhalten. Käufer von Gebrauchtwagen können in der Datenbank prüfen, ob das Fahrzeug bereits von Prüfern festgestellte Mängel aufweist und wie hoch der Kilometerstand bei den letzten Hauptuntersuchungen ist.

Die technische Prüfung ist für alle zugelassenen Fahrzeuge, die regelmäßig auf unseren Straßen verkehren, Pflicht, mit Ausnahme von leichten Anhängern. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Fahrer einen Eintrag in seiner Zulassungsbescheinigung, der die Gültigkeitsdauer der Prüfung angibt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Fahrzeug als nicht verkehrstauglich. Das Fahren ohne gültige Prüfung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Willkommen bei unserem Fahrzeugprüfstation für eine Registrierungsprüfung und unsere Autodienste das Auto reparieren und für die Inspektion vorbereiten.

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